Eine rechtliche Antwort auf die Ursachen und Auswirkungen der Finanzkrise: Bei MiFID II geht es um die Harmonisierung der Finanzmärkte.
Ursache und Wirkung
In Folge der Finanzkrise 2009 entschloss sich die Europäische Union durch Nachschärfungen des Anlegerschutz regulatorisch und vereinheitlichend in den Finanzmarkt einzugreifen. Grund für die Intervention war der Umstand, dass immer mehr Anleger auf den Finanzmärkten aktiv und mit komplexen Dienstleistungen und Finanzinstrumente konfrontiert waren.
Einhegung und Harmonisierung
Die Richtlinie 93/22/EWG des Europarates zielt darauf ab, die Bedingungen festzulegen, unter denen zugelassene Wertpapierfirmen und Banken in anderen Mitgliedstaaten spezifische Dienstleistungen erbringen können. Zum Regelungsumfang gehört auch die Zulassung durch den Herkunftsstaat, Zweigniederlassungen errichten können. Zu diesem Zweck wurden mit jener Richtlinie die Erstzulassung und die Tätigkeitsbedingungen von Wertpapierfirmen einschließlich der Wohlverhaltensregeln europaweit harmonisiert.
Transformation in nationales Recht
Im April 2014 wurde die MiFID-II-Richtlinie (Markets in Financial Instruments Directive) sowie die dazugehörige Durchführungsverordnung MiFIR (Markets in Financial Instruments Regulation) beschlossen. Am 3. Juli 2014 traten die neuen Regelungswerke in Kraft.
Sowohl die neue Richtlinie als auch die Verordnung entfaltete allerdings erst ab dem 3. Januar 2017 ihre Wirkung für die betroffenen Marktteilnehmer. Hierzu wurde das zweite Finanzmarktnovellierungsgesetz (2. FiMaNoG) vom Deutschen Bundestag erlassen.
Was bringen die Maßnahmen?
Wesentliche Inhalte dieser Rechtsakte sind:
- Die Schließung von Aufsichtslücken bei der Regulierung von Handelsplätzen durch erweiterte Anforderungen an bestehende Handelsplattformen.
- Die Schaffung einer neuen Erlaubnispflicht für bisher nicht überwachte, organisierte Handelssysteme.
- Die grundsätzliche Pflicht, Handel nur auf regulierten Plätzen zu betreiben.
- Die Schaffung von mehr Transparenz durch die Ausdehnung der Veröffentlichungspflichten auf weitere Finanzinstrumente.
- Die Vorgaben zur Organisation und Betreibung von Datenbereitstellungsdiensten.
- Die stärkere Überwachung von Warenderivaten durch Einführung von Positionslimits und Positionskontrollen.
- Die Regulierung des algorithmischen Handels, beispielsweise den Hochfrequenzhandel.
- Die Stärkung des Anlegerschutzes durch Ausweiten der Verhaltens- und Organisationspflichten von Wertpapierdienstleistungsunternehmen.
- Die bessere Überwachungs- und Eingriffsbefugnisse der Aufsichtsbehörden, unter anderem durch Produktverbote.
- Die Vereinheitlichung und Verschärfung der Sanktionsmöglichkeiten.